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Häufig gestellte Fragen

    Wie rutschfest sind Terrassenplatten aus Gummigranulat?

    Terrassenplatten aus Gummigranulat sind rutschhemmend in der Gruppe R10 nach DIN EN 16165, geprüft mit Prüfschuhen auf einer mit Öl benetzten schiefen Ebene. Das Prüfverfahren entspricht Anhang B der Norm, früher DIN 51130. Der mittlere Akzeptanzwinkel liegt je nach Baureihe bei rund 12 bis 17 Grad, womit alle Baureihen in R10 liegen. Normgerecht heißt die Eigenschaft rutschhemmend und nicht rutschfest, weil sie nur für die geprüften Bedingungen gilt.


    Tragend für die Rutschhemmung ist die Hysteresereibung, weil sich die Schuhsohle über die einzelnen Granulatkörner legt und dabei verformt. Aus dieser Verformung stammt der größere Teil der Reibung. Bei Regen im Außenbereich hilft zusätzlich die Wasserdurchlässigkeit des Bodenbelags, weil Niederschlag durch die Platten abläuft. So bildet sich unter üblichen Bedingungen kein durchgehender Wasserfilm, was die Prüfung mit Öl aber nicht erfasst.


    Für den Barfußbereich, etwa in öffentlichen Schwimmbadbereichen, liegt kein Prüfwert nach DIN EN 16165 Anhang A mit den Klassen A, B oder C vor. Eine nachgewiesene Rutschhemmung für den Barfußbereich lässt sich deshalb nicht zusagen. Nasses Laub, Algenfilm, Eis, Reif und festgetretener Schnee setzen die Rutschhemmung herab oder außer Kraft, ebenso Öl, Fett und Reinigungsmittelreste. Die Fläche wird deshalb freigehalten, gekehrt und von Öl zügig befreit. Über die Nutzungsdauer bleibt die Rutschhemmung nicht von selbst gleich, weil Abrieb die Kornoberflächen mit der Zeit glätten kann.