Sind Gummiplatten und Fallschutzplatten befahrbar?
Eine Fläche aus Gummigranulat ist nur befahrbar, wenn Plattenart und Unterbau dafür ausgelegt sind. Für Fahrverkehr ist bei WARCO das Gummi-Verbundpflaster vorgesehen. Die Steine greifen im Doppel-T-Verbund ineinander und werden wie ein Betonpflaster auf einer tragfähigen Tragschicht verlegt. Damit der Verbund den Kräften beim Überfahren und Lenken standhält, braucht die Fläche eine standsichere Randeinfassung.
Mit einem Pkw lässt sich eine so aufgebaute Fläche befahren. Bei schwereren Fahrzeugen entscheidet nicht allein das Gesamtgewicht, sondern Achs- und Radlast, die Zahl der Überfahrten und die Art der Fahrmanöver. Eine solche Nutzung wird deshalb vorab am konkreten Objekt geprüft. Für regelmäßigen Schwerlastverkehr, häufiges Rangieren und Lenken im Stand ist das Verbundpflaster nicht gedacht, weil sich einzelne Steine unter hohen Horizontalkräften aus dem Verbund drehen können.
Fallschutzplatten sind dagegen auf die Dämpfung von Stürzen ausgelegt. Eine wirksame Stoßdämpfung erfordert einen ausreichenden elastischen Verformungsweg, eine hohe Tragfähigkeit dagegen ein stark verdichtetes Korngefüge. Beide Anforderungen stehen in einem Zielkonflikt. Auch Terrassen-, Balkon- und Fitnessplatten sowie Klickfliesen sind für Fußverkehr gedacht.
Die technischen Daten der Platten führen die scheinbare Dichte und die Druckfestigkeit als Vergleichswerte. Sie zeigen, wie eine Platte auf ruhende Punktlasten etwa durch Möbelfüße oder schmale Absätze reagiert. Eine Freigabe für Fahrzeugverkehr lässt sich daraus nicht ableiten, denn rollende Räder erzeugen wechselnde Lasten und beim Bremsen und Lenken zusätzliche Schubkräfte auf Belag und Unterbau.