Hinterlassen Möbel Druckstellen oder Abdrücke auf Gummiplatten?
Bei üblicher Nutzung hinterlassen Möbel auf Gummiplatten keine sichtbaren Druckstellen oder Abdrücke, sofern die Produktbeschreibung den Belag für das Aufstellen von Möbeln und Geräten vorsieht. Das gilt für Terrassenplatten, Balkonplatten und Fitnessplatten sowie für Beläge auf Messe- und Ausstellungsflächen. Auch Pflanzkübel und Trainingsgeräte können dort stehen.
Entscheidend ist die Punktlast, also das Gewicht im Verhältnis zur Auflagefläche der Möbelfüße. Breite Möbelfüße verteilen die Last, während sich dasselbe Gewicht bei sehr schmalen Füßen auf einen kleinen Bereich konzentriert. Terrassenplatten und Balkonplatten nehmen auch die punktuelle Beanspruchung durch Schuhe mit hohen Absätzen auf. Deshalb gelten Tische und Stühle in üblicher Ausführung als unkritisch. An eine Grenze kommt erst ein ausgesprochen schmaler Metallfuß unter hohem Gewicht.
Zur Beurteilung dient die Druckfestigkeit nach BS 7188. Bei der Prüfung wird ein Prüfkörper mit einer Auflagefläche von einem Quadratzentimeter mit 1000 Newton belastet. Das entspricht der Gewichtskraft von etwa 105 Kilogramm. Gemessen wird die verbleibende Eindellung 24 Stunden nach dem Entfernen der Last. Bei Terrassenplatten und Balkonplatten beträgt sie weniger als einen Millimeter. Der zugehörige Skalenwert steht in den technischen Daten. Je höher er ist, desto geringer fällt die verbleibende Eindellung aus.