Wie hoch darf das Splittbett unter Terrassenplatten sein?
Das Splittbett unter Terrassenplatten ist 4 cm hoch. Zulässig sind nach DIN 18318 3 bis 5 cm, jeweils im fertig verdichteten Zustand. Abgezogen wird rund 1 cm höher, weil sich die Schicht unter den verlegten Terrassenplatten noch setzt. Unter 3 cm gleicht das Splittbett die Dickentoleranzen der Terrassenplatten nicht mehr aus.
Über 5 cm verdichtet sich die Schicht unter der Nutzung weiter nach, und die Terrasse sackt stellenweise ab. Getragen wird sie ohnehin von der verdichteten Schottertragschicht darunter, deren Unebenheiten vor dem Abziehen beseitigt und nicht mit einem dickeren Splittbett ausgeglichen werden.
Diese Höhen gelten für ein kornabgestuftes Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4, 0/5 oder 0/8. Für gerundetes Korn und für groben Splitt ohne Feinkornanteil, etwa 1/3 oder 2/5, gelten sie nicht, weil beides im Bett beweglich bleibt.
Bei elastischen Terrassenplatten aus Gummigranulat zählt weniger die Höhe des Splittbetts als die Ebenheit der abgezogenen Fläche. Eine starre Terrassenplatte überbrückt eine kleine Mulde, eine elastische Gummiplatte folgt ihr.